*) laut AGB diese Seite unten
Wenn Sie Ihr Küstenpatent - Boat Skipper A oder B - verloren haben können wir Ihnen auf dem Postweg ein Duplikat ausstellen lassen. Preis inklusive der
Behördenwege vor Ort in Zadar.
Sie erhalten die Informationen zur Umschreibung um diese per Post zu veranlassen.
sind für
Boat Skipper A
und
Boat Skipper B
möglich.
Tipp:
keine Kopie und Prüfungsdatum vergessen ?
Viele Skipper können sich an das Datum der Prüfung nicht mehr erinnern.
Haben Sie die Prüfung gemeinsam mit Freunden abgelegt ? Diese sollten das Ausstellungsdatum auf ihrem Küstenpatent Ihnen mitteilen
können!
Zur Zeit können laut AGB (diese Seite unten) ausschliesslich Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für das
Hafenamt Zadar von uns bearbeitet werden,
Anfragen zu anderen Hafenämtern können derzeit leider nicht bearbeitet werden. Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich
ausgestellt hat
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail betreffend der Umschreibung an office@mag-seefahrtschule.com
1. Anfrage zur Duplikat Ausstellung mit Datum (Monat und Jahr) und Ort der Prüfung
und Kopie des
Küstenpatents
2. Kopie / Scan des Reisepasses (Seite mit Bild) oder Personalausweis
BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach Verlust
Sonderangebot - Preis
nur gültig bei Vorhandensein der original Dokumente und einer Kopie des in Verlust geratenen Dokuments für
1. Boat Skipper A oder B
2. alte Boat Leader's Licence mit Funk, unbedingt mit Vor- & Rückseite der Lizenz wegen der Funkberechtigung
3. Mornar Motorist und General Radiotelephone Operator's Certificate
Umschreibungen / Duplikate
bei Bekanntgabe des Prüfungsdatums oder der Registrierungsnummer auf Anfrage
Die Duplikatsausstellung bzw. Umschreibung muss laut Gesetz in jenem Hafenamt erfolgen, das die ursprüngliche Lizenz ausgestellt hat.
Wir stellen dem Anfragesteller alle Informationen zur Einreichung zur Verfügung,
benötigte Unterlagen zur Einreichung (Fotos & Dokumente), Adresse des Hafenamtes, Abteilung und zuständigen Beamten, die Zusendung muss direkt an das Hafenamt bzw. bei Zadar an unseren
Repräsentanten erfolgen.
Bitte beachten Sie die AGB,
im besonderen die BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach Verlust