Küstenpatent - Boat Skipper B

Bootsführerschein & Yachtführerschein

INKLUSIVE UKW Seesprechfunk

Boat Skipper B berechtigt Sie

Boote, Yachten & Jet Ski zu führen

Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird
international in
der 12 Meilen Zone, Küstengewässern
vor der Küste des Festlandes und von Inseln
 anerkannt.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen


von
Eigner-  &  Charteryachten

Yachten bis (30 BRZ/GT gestrichen) - NEU 18 m (**)
Yachten zugelassen für max. 12 Personen an Bord
ohne PS/kW Begrenzung

Motoryachten mit Hauptantrieb Motor
Segelyachten mit Hauptantrieb Segel

Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
Einrumpfboote und Katamarane

Segelboote und Segelyachten
Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung

Motorisierte Beiboote zu Segelyachten mit
Hauptantrieb Motor

Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich **

Ab welchem Alter kann Boat Skipper B erworben werden ?
Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Boat Skipper B berechtigt Sie zum Bedienen von UKW Seesprechfunk


Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen
Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben
und kann auch als Funkzusatzprüfung zu alten Jugo - Küstenpatenten oder österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski


MAG Tipp für Österreichische Staatsbürger

Boat Skipper B  -  Yachtführerschein

Der Boat Skipper B ist für
österreichische Staatsbürger zum privaten Führen von Charteryachten
in der EU  & international anerkannt
und
ist für österreichische Staatsbürger und
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich
zum Führen von eigenen
Yachten unter österreichischer Flagge 
in der EU &  & international gültig

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Boat Skipper B berechtigt

Boote und Yachten

als kommerzieller Skipper zu führen

Boat Skipper B ist nicht nur der klassische
Bootsführerschein & Yachtführerschein

der alle Berechtigungen für einen Urlaubstörn beinhaltet
sondern gilt als der
Grundschein der kroatischen Handelsmarine

Boat Skipper B berechtigt zum Führen
gewerblich - kommerziell gegen Entgelt
von Booten & Yachten
unter kroatischer Flagge
(andere Flaggen sind mit dem Zulassungsland abzuklären)

Charteryachten bis 18 m
(** siehe Boat Skipper B)
Motor- & Segelyachten
als Skipper  auf Yachten,
Wasserfahrzeugen bis maximal 12 Personen
im Hoheitsgewässer (12 NM) ohne gewerbliche Crew

Personenbeförderung mit kommerziellen Booten

Bauartabhängig bis etwa 50 und mehr Passagiere
bis 3 NM von der Küste des Festlandes oder von Inseln
Ausflugsboote                 bis 15 m *

Boote für Tauchausflüge bis 15 m *
Taxiboote
                        bis 15 m *
Boote im Fährverkehr     bis 15 m *


Fischereiboote
bis 15 m * im Hoheitsgewässer (12 NM)
Frachtboote    
bis 15 m * im Hoheitsgewässer (12 NM)

Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021 auf "Boote bis 15 m" angehoben (*).
Bei Yachten wurde die Bestimmung bis 30 BRZ/GT durch die Längenbegrenzung 18m ersetzt und gilt für Motor & Segelyachten. Somit können auch Yachten über 30 BRZ/GT bis 18 m Länge geführt werden.

Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Boat Skipper B Yachtführerschein

inklusive UKW Seesprechfunk

Küstenpatent Boat Skipper B
berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Motoryachten ohne PS/kW Begrenzung
Segelbooten & Segelyachten
und
gilt auch als der

Jetboot & Jetski Führerschein

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Updates aufgrund von Verlautbarungen des Kroatischen Ministeriums

NEU Boat Skipper B

(**) Die Begrenzung für Yachten - MY & SY - wurde laut Ministerium von 30 BRZ/GT auf 18 m geändert

https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2020_01_13_223.html

Die Begrenzung 30 BRZ/GT wurde für BS-B & BS-C im Gesetzesentwurf gestrichen und durch den Wortlaut 18 m Länge ersetzt. Es gibt danach keine Beschränkung der BRZ/GT und keine Begrenzung bei der Motorisierung.
Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse  ist NICHT erforderlich da zur Zeit auch bei Neuausstellungen die alten Lizenzformulare verwendet werden.

Vermutliche Gründe für diese neuen Verordnung sind, dass bei vielen ausländischen Yachtmessbriefen keine BRZ/GT Vermessung angeführt ist und dass z.B. Charter - Katamarane bis 18m öfters 30 BRZ/GT überschritten hatten.
Zur Zeit stehen keinere weiteren detaillierten Informatinen zur Verordnungsänderung zur Verfügung, ebenfalls nicht zur eventuellen Überprüfungen.

Der kroatische Bootsführerschein Kategorie B berechtigt Boote und Yachten bis maximal 18 m Länge unter Motor oder unter Segel ohne Einschränkungen auf dem Wasser zu bewegen. Voraussetzungen sind, dass der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist, nicht mehr als 12 Passagiere befördert werden und dass sich das Boot ausschließlich im der sogenannten Fahrtbereich III bewegt. Der kroatische Bootsführerschein Kategorie B gilt abhängig von der Flagge der Yacht auch in anderen als im kroatischen Hoheitsgewässern.

Der Fahrtbereich III umfasst die internationale Schifffahrt, also alle vom Meer aus zugänglichen Gewässer, mit einer Entfernungsbegrenzung von 12 Seemeilen von der nächsten Küste oder Insel. Die Prüfung für den Bootsführerschein Kategorie B“ können bereits Personen ab einem Alter von 16 Jahren ablegen, bleiben aber bis zum Erreichen des 18.Geburtstages auf die Berechtigung Boat Skipper A eingeschränkt.

Aufgrund diverses Rückfragen die Verordnung verlautbart in Nardne Novine betreffend, diese enthält keine Angabe ob 18m Länge sich auf Länge über alles oder Länge Wasserlinie bezieht, daher können wir zur Zeit keine Informationen zu diesbezüglichen Rückfragen senden.

Dieser Gesetztesentwurf im Verlautbarungsblatt des Ministeriums gilt vorbehaltlich allfälliger Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Alle Informationen auf dieser Seite gelten vorbehaltlich allfälliger Änderungen ohne Gewähr.

(*) Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021 auf "Boote bis 15 m" angehoben

Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse  ist NICHT erforderlich da auf der Rückseite keine Längenangabe angeführt ist sondern nur die Definition  "Boote" steht und laut Gesetz die Längenbeschränkung von 12m auf 15m angehoben wurde.

(**) Charterfirmen dürfen die Gesetze des Uferanrainerstaates nicht unterschreiten
(z.B. Vermietung einer Yacht an einen Skipper ohne Bootsführerschein See oder ohne Seesprechfunkberechtigung) aber sie dürfen strengere Richtlinien als gesetzlich vorgeschrieben in ihren Charterbedingungen anführen
(z.B. Probefahrt vor Übernahme unabhängig ob ein kroatischer oder ausländischer Bootsführerschein vorgewiesen werden kann)

Boat Skipper B gilt ein Limit für Boote bis 15 m Länge und Yachten bis 30 BRZ/GT.
Boote können der Bauart und Grösse für mehr als 12 Personen zugelassen werden,
Yachten bis 30 BRZ/GT laut Zulassung werden bis maximal 12 Personen (Crew inklusive Passagiere) zugelassen.

Grössere (längere) Yachten (Motoryachten & Segelyachten) mit einer Rumpflänge von 24 Metern oder mehr sind berechtigt zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht mehr als 36 Passagiere.
Die BRZ/GT entnehmen Sie dem Messbrief (Zulassungsurkunde)
Zum Führen dieser Yachten werden Yachtmaster A & B angeboten.

Boat Skipper A oder B ?