Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.
Boat Skipper B berechtigt zum Führen
von Eigner- &
Charteryachten
Yachten bis
30 BRZ/GT
(das sind Monohullyachten bis ca. 20 m Länge),
Motoryachten und Segelyachten
Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
Segelboote und Segelyachten
Einrumpfboote und Katamarane
Boote & Sportboote ohne PS/kW
Beschränkung
Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski
KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich **
Ab
welchem Alter kann Boat Skipper B erworben werden ?
Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis
zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.
Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen
Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben
und kann auch als Funkzusatzprüfung zu alten Jugo - Küstenpatenten oder österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben
werden.
MAG Tipp für Österreichische Staatsbürger
Der Boat Skipper B ist für
österreichische Staatsbürger zum privaten Führen von Charteryachten
in der EU & international anerkannt
und
ist für österreichische Staatsbürger und
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich
zum Führen von eigenen
Yachten unter österreichischer Flagge
in der EU & & international gültig
Boat Skipper B ist nicht nur der klassische
Bootsführerschein & Yachtführerschein
der alle Berechtigungen für einen Urlaubstörn beinhaltet
sondern gilt als der
Grundschein der kroatischen Handelsmarine
Boat Skipper B berechtigt zum Führen
gewerblich - kommerziell gegen Entgelt
von Booten & Yachten
unter kroatischer Flagge
(andere Flaggen sind mit dem Zulassungsland abzuklären)
Charteryachten bis 30 BRZ (bis ca. 20 m)
Motor- & Segelyachten bis 30 BRZ
Yachten = Wasserfahrzeuge bis maximal 12 Personen
im Hoheitsgewässer (12 NM) ohne gewerbliche Crew
Personenbeförderung mit kommerziellen Booten
Bauartabhängig bis etwa 50 und mehr
Passagiere
bis 3 NM von der Küste des Festlandes oder von Inseln
Ausflugsboote bis 15 m *
Boote für Tauchausflüge bis 15 m *
Taxiboote bis 15 m *
Boote im Fährverkehr bis 15 m *
Fischereiboote bis 15 m
* im Hoheitsgewässer (12 NM)
Frachtboote bis
15 m * im Hoheitsgewässer (12 NM)
Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021 auf "Boote bis 15 m" angehoben (*).
Bei Yachten entfällt die Längenbegrenzung und gilt für Motor & Segelyachten bis 30 BRZ/GT.
Boat Skipper B berechtigt zum
Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen
Küstenpatent Boat Skipper B im Scheckkartenformat
berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Motoryachten ohne PS/kW Begrenzung
Segelbooten & Segelyachten
und gilt auch als der
(*) Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021
auf "Boote bis 15 m" angehoben
Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse ist NICHT erforderlich da auf der Rückseite keine Längenangabe angeführt ist sondern nur die Definition "Boote" steht
und laut Gesetz die Längenbeschränkung von 12m auf 15m angehoben wurde.
(**) Charterfirmen dürfen die Gesetze des Uferanrainerstaates nicht unterschreiten
(z.B. Vermietung einer Yacht an einen Skipper ohne Bootsführerschein See oder ohne Seesprechfunkberechtigung) aber sie dürfen strengere Richtlinien als gesetzlich vorgeschrieben in ihren
Charterbedingungen anführen
(z.B. Probefahrt vor Übernahme unabhängig ob ein kroatischer oder ausländischer Bootsführerschein vorgewiesen werden kann)
Boat Skipper B gilt ein Limit für Boote bis 15 m Länge und Yachten bis 30 BRZ/GT.
Boote können der Bauart und Grösse für mehr als 12 Personen zugelassen werden,
Yachten bis 30 BRZ/GT laut Zulassung werden bis maximal 12 Personen (Crew inklusive Passagiere) zugelassen.
Grössere (längere) Yachten (Motoryachten & Segelyachten) mit einer Rumpflänge von 24 Metern oder mehr sind berechtigt zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht
mehr als 36 Passagiere.
Die BRZ/GT entnehmen Sie dem Messbrief (Zulassungsurkunde)
Zum Führen dieser Yachten werden Yachtmaster A & B angeboten.