Boat Skipper B beinhaltet alle Berechtigungen von Boat Skipper A.
Kandidaten können ohne Boat Skipper A sofort zur Prüfung Boat Skipper B antreten.
Detaillierte Berechtigungen Boat Skipper B:
Küstenpatent Boat Skipper B
berechtigt zum Führen von
Yachten bis 18m Länge
Motorboote & Motoryachten ohne PS/kW Begrenzung
Segelboote & Segelyachten
und gilt auch als der
PRIVAT
Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird
international in der 12 Meilen Zone, Küstengewässern
vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.
Definition Yachten & Boote
Yachten bis 18 m Länge & max. 12 Personen an Bord
Boote bis 15 m Länge, Personen laut Zulassung
Pleasure Yachts Yachten für Freizeit, Eigneryachten
Charter Yachts Charteryachten
Pleasure Baots Sportboote & Jet Ski
Boat Skipper B berechtigt zum Führen
von Eigner- &
Charteryachten
Yachten bis 18 m (**)
Yachten zugelassen für max. 12 Personen an Bord
ohne PS/kW Begrenzung
Gültigkeit des Fahrtgebietes ist abhängig von der Flagge der Yacht
Motoryachten
mit Hauptantrieb Motor
Segelyachten
mit Hauptantrieb Segel
Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
Einrumpfboote und Katamarane
Segelboote und Segelyachten
Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
Motorisierte Beiboote zu Segelyachten mit
Hauptantrieb Motor
Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski
KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich
KEINE praktische Ausbildung erforderlich
KEINE Praxisprüfung
Ab
welchem Alter kann Boat Skipper B erworben werden ?
Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis
zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.
Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen
Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben
und kann auch als Funkzusatzprüfung zu alten Jugo - Küstenpatenten oder österreichischen, deutschen, schweizer und anderen Bootsführerscheinen
erworben werden, siehe gültige Bootsführerscheine
MAG Tipp für Österreichische Staatsbürger
Der Boat Skipper B ist für
österreichische Staatsbürger zum privaten Führen von Charteryachten
in der EU & international anerkannt
und
ist für österreichische Staatsbürger und
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich
zum Führen von eigenen
Yachten unter österreichischer Flagge
in der EU & & international gültig
GEWERBLICH
Boat Skipper B ist nicht nur der klassische
Bootsführerschein & Yachtführerschein
zum Führen privater Boote und Yachten
der alle Berechtigungen für einen Urlaubstörn beinhaltet
Die Gültigkeit von Boat Skipper B ist bei eigenen Yachten von der Flagge (Bestimmungen des Zulassungslandes) und beim Chartern von der Nationalität des Skippers (Bestimmungen des Heimatlandes)
abhängig.
Info siehe Antworten zu FAQ's
Definition Yachten & Boote
Yachten bis 18 m Länge & max. 12 Personen an Bord
Boote bis 15 m Länge, Personen laut Zulassung
Boat Skipper B berechtigt zum
Führen
als Skipper
privater & gewerblich genutzter Yachten / Boote
im Hoheitsgewässer (12 NM) ohne gewerbliche
Crew
unter kroatischer Flagge
(andere Flaggen sind mit dem Zulassungsland abzuklären)
Yachten bis 18 m
Motor- & Segelyachten
Eigneryachten & Charteryachten
Yachten
sind Wasserfahrzeuge
bis maximal 12 Personen an Bord
Boote bis 15
m
Motorboote
Segelboote
Fracht & Fischereiboote
Passagierboote
Bei Passagiere befördernden
Booten Einschränkung auf 3 NM von der Küste des Festlandes oder der Insel
Boote können auch für mehr als 12 Personen zugelassen werden, abhängig von der Grösse und Bauart sowie vom Fahrtbereich
Bei gewerblich genutzen & registrierten Booten gilt die maximale Passagierzahl laut Registrierung & Zulassung der Boote
Boat Skipper B berechtigt zum
Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen
auf Booten & Yachten im kroatischen
Hoheitsgewässer,
mindestens eine UKW
Seesprechfunkberechtigung ist obligat zum Führen von Charteryachten
und gewerblich genutzter Boote & Yachten
Updates aufgrund von Verlautbarungen des Kroatischen Ministeriums
NEU Boat Skipper B
(**) Die Begrenzung für Yachten - MY & SY - wurde laut
Ministerium von 30 BRZ/GT auf 18 m geändert
https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2020_01_13_223.html
Die Begrenzung für Yachten von 30 BRZ/GT wurde für BS-B & BS-C im Gesetzesentwurf gestrichen und durch den Wortlaut "bis 18 m Länge" ersetzt. Es gibt wie bisher keine Beschränkung bei der
Motorisierung.
Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse ist NICHT erforderlich da zur Zeit auch bei Neuausstellungen die alten Lizenzformulare verwendet
werden.
Vermutliche Gründe für diese neuen Verordnung sind, dass bei vielen ausländischen Yachtmessbriefen keine BRZ/GT Vermessung angeführt ist und dass z.B. Charter - Katamarane bis 18m öfters 30
BRZ/GT überschritten hatten.
Zur Zeit stehen keinere weiteren detaillierten Informatinen zur Verordnungsänderung zur Verfügung, ebenfalls nicht zur eventuellen Überprüfungen.
Der kroatische Bootsführerschein Kategorie B berechtigt Yachten bis maximal 18 m Länge unter Motor und/oder unter Segel ohne Einschränkungen auf dem Wasser zu bewegen. Voraussetzungen sind, dass
der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist, nicht mehr als 12 Passagiere befördert werden und dass sich das Boot ausschließlich im der sogenannten Fahrtbereich III bewegt. Der kroatische
Bootsführerschein Kategorie B gilt, abhängig von der Flagge der Yacht, auch in anderen als im kroatischen Hoheitsgewässern.
Der Fahrtbereich III umfasst die internationale Schifffahrt, also alle vom Meer aus zugänglichen Gewässer, mit einer Entfernungsbegrenzung von 12 Seemeilen von der nächsten Küste oder Insel. Die
Prüfung für den Bootsführerschein Kategorie B“ können bereits Personen ab einem Alter von 16 Jahren ablegen, bleiben aber bis zum Erreichen des 18.Geburtstages auf die Berechtigung Boat Skipper A
eingeschränkt.
Aufgrund diverses Rückfragen die Verordnung verlautbart in Nardne Novine betreffend, diese enthält keine Angabe ob 18m Länge sich auf Länge über alles oder Länge Wasserlinie bezieht, daher können
wir zur Zeit keine Informationen zu diesbezüglichen Rückfragen senden.
Dieser Gesetztesentwurf im Verlautbarungsblatt des Ministeriums gilt vorbehaltlich allfälliger Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Alle Informationen auf dieser Seite gelten vorbehaltlich allfälliger Änderungen ohne Gewähr.
NEU Boat Skipper B
(*) Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021
auf "Boote bis 15 m" angehoben
Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse ist NICHT erforderlich da auf der Rückseite keine Längenangabe angeführt ist sondern nur die Definition "Boote" steht
und laut Gesetz die Längenbeschränkung von 12m auf 15m angehoben wurde.
(**) Charterfirmen dürfen die Gesetze des Uferanrainerstaates nicht unterschreiten
(z.B. Vermietung einer Yacht an einen Skipper ohne Bootsführerschein See oder ohne Seesprechfunkberechtigung) aber sie dürfen strengere Richtlinien als gesetzlich vorgeschrieben in ihren
Charterbedingungen anführen
(z.B. Probefahrt vor Übernahme unabhängig ob ein kroatischer oder ausländischer Bootsführerschein vorgewiesen werden kann)
Boat Skipper B gilt ein Limit für Boote bis 15 m Länge und Yachten bis 18 m.
Boote können der Bauart und Grösse für mehr als 12 Personen zugelassen werden,
Yachten bis 18 m werden bis maximal 12 Personen (Crew inklusive Passagiere) zugelassen.
Grössere (längere) Yachten (Motoryachten & Segelyachten) mit einer Rumpflänge von 24 Metern oder mehr sind berechtigt zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht
mehr als 36 Passagiere.
Die BRZ/GT entnehmen Sie dem Messbrief (Zulassungsurkunde)
Zum Führen dieser Yachten werden Yachtmaster A & B angeboten.