Küstenpatent - Boat Skipper B

Bootsführerschein & Yachtführerschein

INKLUSIVE UKW Seesprechfunk

Boat Skipper B berechtigt Sie

Boote, Yachten & Jet Ski zu führen

Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen


von
Eigner-  &  Charteryachten

Yachten bis 30 BRZ/GT
(das sind Monohullyachten bis ca. 20 m Länge),
Motoryachten und Segelyachten

Motorboote & Motoryachten ohne PS Beschränkung
Segelboote und Segelyachten
Einrumpfboote und Katamarane
Boote & Sportboote
ohne PS/kW Beschränkung
Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

KEIN Seemeilen Nachweis erforderlich **

Ab welchem Alter kann Boat Skipper B erworben werden ?
Der Boat Skipper B kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Boat Skipper B berechtigt Sie zum Bedienen von UKW Seesprechfunk


Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen
Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben
und kann auch als Funkzusatzprüfung zu alten Jugo - Küstenpatenten oder österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski


MAG Tipp für Österreichische Staatsbürger

Boat Skipper B  -  Yachtführerschein

Der Boat Skipper B ist für
österreichische Staatsbürger zum privaten Führen von Charteryachten
in der EU  & international anerkannt
und
ist für österreichische Staatsbürger und
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich
zum Führen von eigenen
Yachten unter österreichischer Flagge 
in der EU &  & international gültig

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Boat Skipper B berechtigt Sie

Boote und Yachten

als kommerzieller Skipper zu führen

Boat Skipper B ist nicht nur der klassische
Bootsführerschein & Yachtführerschein

der alle Berechtigungen für einen Urlaubstörn beinhaltet
sondern gilt als der
Grundschein der kroatischen Handelsmarine

Boat Skipper B berechtigt zum Führen
gewerblich - kommerziell gegen Entgelt
von Booten & Yachten
unter kroatischer Flagge
(andere Flaggen sind mit dem Zulassungsland abzuklären)

Charteryachten bis 30 BRZ (bis ca. 20 m)
Motor- & Segelyachten bis 30 BRZ
Yachten = Wasserfahrzeuge bis maximal 12 Personen
im Hoheitsgewässer (12 NM) ohne gewerbliche Crew

Personenbeförderung mit kommerziellen Booten

Bauartabhängig bis etwa 50 und mehr Passagiere
bis 3 NM von der Küste des Festlandes oder von Inseln
Ausflugsboote                 bis 15 m *

Boote für Tauchausflüge bis 15 m *
Taxiboote
                        bis 15 m *
Boote im Fährverkehr     bis 15 m *


Fischereiboote
bis 15 m * im Hoheitsgewässer (12 NM)
Frachtboote    
bis 15 m * im Hoheitsgewässer (12 NM)

Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021 auf "Boote bis 15 m" angehoben (*).
Bei Yachten entfällt die Längenbegrenzung und gilt für Motor & Segelyachten bis 30 BRZ/GT.

Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen
von UKW Seesprechfunkanlagen

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski
Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

Boat Skipper B Yachtführerschein

inklusive UKW Seesprechfunk

Küstenpatent Boat Skipper B im Scheckkartenformat
berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Motoryachten ohne PS/kW Begrenzung
Segelbooten & Segelyachten
und
gilt auch als der

Jetboot & Jetski Führerschein

Küstenpatent Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten, Segelyachten und Jetski

(*) Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021 auf "Boote bis 15 m" angehoben

Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse  ist NICHT erforderlich da auf der Rückseite keine Längenangabe angeführt ist sondern nur die Definition  "Boote" steht und laut Gesetz die Längenbeschränkung von 12m auf 15m angehoben wurde.

(**) Charterfirmen dürfen die Gesetze des Uferanrainerstaates nicht unterschreiten
(z.B. Vermietung einer Yacht an einen Skipper ohne Bootsführerschein See oder ohne Seesprechfunkberechtigung) aber sie dürfen strengere Richtlinien als gesetzlich vorgeschrieben in ihren Charterbedingungen anführen
(z.B. Probefahrt vor Übernahme unabhängig ob ein kroatischer oder ausländischer Bootsführerschein vorgewiesen werden kann)

Boat Skipper B gilt ein Limit für Boote bis 15 m Länge und Yachten bis 30 BRZ/GT.
Boote können der Bauart und Grösse für mehr als 12 Personen zugelassen werden,
Yachten bis 30 BRZ/GT laut Zulassung werden bis maximal 12 Personen (Crew inklusive Passagiere) zugelassen.

Grössere (längere) Yachten (Motoryachten & Segelyachten) mit einer Rumpflänge von 24 Metern oder mehr sind berechtigt zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht mehr als 36 Passagiere.
Die BRZ/GT entnehmen Sie dem Messbrief (Zulassungsurkunde)
Zum Führen dieser Yachten werden Yachtmaster A & B angeboten.

Boat Skipper A oder B ?