Wo ist das Küstenpatent gültig

die Gültigkeit eines Yachtführerscheines ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Die häufig gestellte Frage nach der Gültigkeit der kroatischen Boots- & Yachtführerscheine ist von folgenden Faktoren abhängig

Nationalität des Inhabers einer Yacht bzw. Nationalität des Skippers bei Charteryachten

Flagge der Yacht bei Eigneryachten, diese entspricht bei privat genutzten Yachten meist dem Land des Hauptwohnsitzes

Fahrtgebiet, Hoheitsgewässer = 12 Meilen Zone oder internationaler Seeraum

Nachstehend haben wir auszugsweise Bestimmungen für österreichische, deutsche und schweizer Staatsbürger zusammengestellt:

wo ist das kroatische Küstenpatent gültig - Gültigkeit kroatische Bootsführerscheine und Yachtführerscheine
wo ist das kroatische Küstenpatent gültig - Gültigkeit kroatische Bootsführerscheine und Yachtführerscheine

Alle Bedingungen sowie zeitliche Begrenzung abhängig von Änderungen der Vorschriften des
Kroatischen Ministeriums, verlautbart in Narodne Novine
Yachten
bis (30 BRZ/GT Wortlaut in Narodne Novine gestrichen) - NEU 18 m - siehe Boat Skipper B

Detaillierte Informationen

Küstenpatent - Gültigkeit für Eigneryachten,

die EIGENE Yacht

Küstenpatente sind gültig zum Führen von Booten und Yachten auf See (am Meer)
nicht zu verwechseln mit Binnenseen, hier gelten eigene Bestimmungen

Ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist regeln die Gesetze des Landes unter denen die Yacht segelt (= angemeldet ist)
bei privat betriebenen Yachten das Land in dem man fixen Hauptwohnsitz hat
(wie beim Auto)
bei gewerblichen Yachten Flagge des Landes des Firmensitzes
(ausflaggen, Änderung der Zulassung im Land des Firmensitzes möglich)

Im internationalen Gewässer regelt ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist somit nur die Gesetze des Flaggenstaates der Yacht, also die Gesetze des Staates in dem die Yacht registriert ist und dessen Flagge sie führt.


Wenn man sich in einem fremden Hoheitsgewässer, in der sogenannten
12 Meilen Zone
befindet
regelt ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist vorrangig die Gesetze des Landes, in dessen Hoheitsgewässer man sich befindet.


Küstenpatent - Gültigkeit für Charteryachten

Küstenpatente sind gültig zum Führen von Booten und Yachten auf See (am Meer)
nicht zu verwechseln mit Binnenseen, hier gelten eigene Bestimmungen

Ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist regelt das
Gesetz des Landes in dem man chartert,
es gibt Länder in denen kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, andere haben Vorschriften betreffend der erforderichen Befähigungszeugnisse;

in Europa heisst es in allen Ländern, es gelten jene Führerscheine, die im Heimatland des Skippers vorgeschrieben oder anerkannt sind.

Oft wird aber die Akzeptanz eines Bootsführerscheines mit der Gültigkeit verwechselt. Ein Bootsführerschein kann abhängig von der Flagge der Yacht und der Vorschriften des Hoheitsgewässers anerkannt werden. Im internationalen Seeraum geten die Vorschriften des Flaggenlandes.

Eine Charterfirma darf strengere Richtlinien erlassen als vom Staat vorgegeben sind, so z.B. nachweisbare Praxis oder eine Probefahrt verlangen.


Küstenpatent - Gültigkeit Vorschriften in Österreich

für österreichische Staatsbürger &
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich


Vorschriften & Gesetze in Österreich:

Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) können in allen Ländern, die auf der white List der IMO stehen, einen Bootsführerschein erwerben,
da Österreich keinen Meerzugang hat und somit Bootsführerscheine durch eigene Exekutive nirgends kontrollieren könnte !

Ein Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) kann somit mit dem kroatischen Boat Skipper B eine eigene Yacht international führen.

Ein Österreicher kann im Urlaub zu Freizeitzwecken mit dem kroatischen Boat Skipper B auch in anderen Ländern als in Kroatien Charteryachten, Motoryachten und Segelyachten,  chartern und als Skipper führen.
Als Beispiel sind nicht nur die Mittelmeeranrainerstaaten wie Slowenien,  Italien, Griechenland,  Spanien und Frankreich anzuführen, diese Bestimmungen gelten auch für Deutschland.

Für kommerzielle Tätigkeiten gilt der kroatische Boat Skipper B für Österreicher in Kroatien. Bei anderen Ländern sind für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit die Bestimmungen des Landes unter dessen Flagge die Yacht gemeldet ist und die Bestimmungen des Hoheitsgewässers zu beachten.
So ist z.B. eine gewerbliche Tätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge  laut österreichischen Bestimmungen nicht gestattet.


Gültigkeit Anerkennung kroatische Bootsführerscheine Küstenpatente Yachten chartern Österreicher

Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. Für Küstengewässer kommerziell gültige "Berufspatente" können in Österreich NICHT erworben werden, sehrwohl aber z.B. in Kroatien !
< Weitere Informationen, bitte auf bmvit klicken.


Küstenpatent - Gültigkeit Vorschriften in Deutschland

für deutsche Staatsbürger

Vorschriften & Gesetze in
Deutschland:

ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge
einen deutschen Bootsführerschein haben.

Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in Europa an diese Vorschrift.
Nur im Gastland kann
ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern !
Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und Segelyachten chartern.



Küstenpatent - Gültigkeit Vorschriften in der Schweiz

für Schweizer Staatsbürger

In der Schweiz wird zum Führen von Booten und Yachten auf See (=am Meer) nur der Erwerb des schweizerischen Hochseescheins angeboten.
Für all jene Skipper, die keinen Törn über den Atlantik planen bietet sich der Boat Skipper B Yachtführerschein als kostengünstigere Alternative an.



Küstenpatent - Gültigkeit Vorschriften in anderen Ländern

Abschliessend kommt aber noch hinzu, dass viele Länder für das eigene Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) spezielle Vorschriften erlassen
z.B.
Griechenland: auf MY muss ein 2. Skipper (vergleich 2. Offizier) an Bord sein
Kroatien:        der Skipper muss zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung
                      zum Führen von Charteryachten besitzen


So erwerben auch viele deutsche Staatsbürger zusätzlich zu einem deutschen Sportbootführerschein den kommerziell gültigen Grundschein der kroatischen Handelsmarine inkl. Funk,
den Boat Skipper B da dieser die UKW Seesprechfunkberechtigung enthält
oder absolvieren die kroatische Funkzusatzprüfung zu ausländischen Bootsührerscheinen.


Fragen zur Gültigkeit von Küstenpatenten

Weitere Fragen, besuchen Sie bitte unsere detaillierten Informationen zu den am häufigsten gestellten Fragen auf
FAQ's & Antworten