*) laut AGB diese Seite unten
Wenn Sie Ihr Küstenpatent - Boat Skipper A oder B - verloren haben können wir Ihnen auf dem Postweg ein Duplikat ausstellen lassen
Die Wartezeit auf das neue Dokument beträgt nach Eingang im Hafenamt ca. 4-5 Wochen.
sind für
Boat Skipper A
und
Boat Skipper B
möglich.
Tipp:
keine Kopie und Prüfungsdatum vergessen ?
Viele Skipper können sich an das Datum der Prüfung nicht mehr erinnern.
Haben Sie die Prüfung gemeinsam mit Freunden abgelegt ? Diese sollten das Ausstellungsdatum auf ihrem Küstenpatent Ihnen mitteilen
können!
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail betreffend der Umschreibung an office@mag-seefahrtschule.com
1. Anfrage zur Duplikat Ausstellung mit Datum (Monat und Jahr) und Ort der Prüfung
falls vorhanden Kopie
des Küstenpatents oder Registrierungsnummer
2. Kopie / Scan des Reisepasses (Seite mit Bild) oder Personalausweis
Sie erhalten Bescheid ob die Durchführung möglich ist, die Rechnung, unsere
Bankverbindung, die Post - Adresse zur Zusendung
3. per Post:
2 Passbilder in Farbe - ACHTUNG unbedingt Sondergrösse 2,5 x 3
cm beachten !
bitte beachten Sie die Hinweise zu Fotos und auf der E-Mail
Bestätigung zu Ihrer Anfrage.
Begleitschreiben mit aktueller Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse
Preis für das Duplikat - Patent
Euro 70,--
BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach
Verlust
*) Sonderangebot - Preis gültig für Neuausstellung im Hafenamt Rijeka, Zadar und Split.
Sonderangebot - Preis gültig ab 15.06.2021
nur gültig bei Vorhandensein einer Kopie des in Verlust geratenen Dokuments für
1. Boat Skipper A oder B
2. alte Boat Leader's Licence mit Funk, unbedingt mit Vor- & Rückseite der Lizenz wegen der Funkberechtigung
3. Mornar Motorist und General Radiotelephone Operator's Certificate
Umschreibungen / Duplikate
bei Bekanntgabe des Prüfungsdatums oder der Registrierungsnummer auf Anfrage
Umschreibungen / Duplikate
ohne Bekanntgabe des Prüfungsdatums oder der Registrierungsnummer auf Anfrage
Bitte beachten Sie die AGB,
im besonderen die BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach Verlust