Zur Zeit können laut AGB (diese Seite unten) ausschliesslich Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für die Hafenämter Rijeka, Zadar und Split
bzw. Pula auf Anfrage von uns bearbeitet werden,
Anfragen zu anderen Hafenämtern können derzeit leider nicht bearbeitet werden.
Küstenpatente die vor 1995 ausgestellt wurden haben keine Gültigkeit mehr zum Führen
von Booten und Yachten, können aber nur in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat,
gegen Gebühr, auf ein aktuell gültiges Dokument umgeschrieben werden.
Alte Küstenpatente aus dem ehemaligen Jugoslawien ohne Seesprechfunk können auch heute noch
auf den aktuell gültigen Bootsführerschein Boat Skipper A umgeschrieben werden.
Hafenamt Rijeka nur
mit Kopie der Lizenz
Hafenamt Zadar Abholung der Lizenz nur
persönlich möglich
Hafenamt Split nur mit Prüfungsdat./Reg.Nr. oder Kopie der Lizenz
Hafenamt Pula Abholung der Lizenz nur persönlich möglich
Alte Küstenpatente aus dem ehemaligen Jugoslawien mit Seesprechfunkberechtigung
"General Radiotelephone Operator's Certificate"
können auch heute noch auf den aktuell gültigen Boots- und Yachtführerschein Boat Skipper B umgeschrieben werden.
* nur mit "General Radiotelephone Operator's Certificate
Hafenamt Rijeka nur mit Kopie der
Lizenz
Hafenamt Zadar Abholung der Lizenz nur
persönlich möglich
Hafenamt Split nur mit Prüfungsdat./Reg.Nr. oder Kopie der Lizenz
Hafenamt Pula Abholung der Lizenz nur persönlich möglich
Duplikate für in Verlust geratene Boat Skipper A & B können nur in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr ausgestellt werden.
Verlust oder Diebstahl
Hafenamt Rijeka nur mit Kopie oder Registrierungsnr. & Datum der Prüfung
Hafenamt Zadar Abholung der Lizenz nur persönlich möglich
Hafenamt Split nur mit Kopie oder Registrierungsnr. der Lizenz & Datum der Prüfung
Hafenamt Pula Abholung der Lizenz nur persönlich möglich
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu Fotos und alle Hinweise auf der E-Mail Bestätigung zu Ihrer Anfrage.
Bitte beachten Sie die AGB, im besonderen die
BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach Verlust
*) Sonderangebot - Preis gültig für Neuausstellung im Hafenamt Rijeka, Zadar und Split.
Sonderngebot - Preis gültig ab 15.06.2021
nur gültig bei Vorhandensein einer Kopie des in Verlust geratenen Dokuments für
1. Boat Skipper A oder B
2. alte Boat Leader's Licence mit Funk, unbedingt mit Vor- & Rückseite der Lizenz wegen der Funkberechtigung
3. Mornar Motorist und General Radiotelephone Operator's Certificate
Umschreibungen / Duplikate
mit Kopie der Lizenz oder Bekanntgabe des Prüfungsdatums und der Registrierungsnummer auf Anfrage
Umschreibungen / Duplikate
ohne Kopie oder Bekanntgabe des Prüfungsdatums und der Registrierungsnummer sind nicht NICHT möglich
Wir empfehlen eine rechtzeitige Einreichung von mindestens 3 Monaten vor einem vom Kunden geplanten Bedarf an einem gültigen Befähigungszeugnisses oder Termins wie Yachtcharter !
Zur Zeit können ausschliesslich Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für die Hafenämter Rijeka, Zadar und Split von uns bearbeitet werden. Für das Hafenamt Pula Sonderbestimmungen auf
Anfrage.
Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für andere Hafenämter wie z.B. Sibenik und das Ministerium in Zagreb werden zur Zeit von uns nicht angeboten. Ebenso Umschreibungen oder
Duplikatsausstellungen für Hafenämter an der Donau wie Sisak werden von uns nicht angeboten.
Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen sind nur bei jenem Hafenamt möglich, welches die ursprüngliche Lizenz ausgestellt hat, also z.B. Pula für Pula - Rijeka für Rijeka - Zadar für Zadar -
Split für Split