Zur Zeit können laut AGB (diese Seite unten) ausschliesslich Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für die
Hafenämter Rijeka, Zadar und Split von uns bearbeitet werden,
Anfragen zu anderen Hafenämtern können derzeit leider nicht bearbeitet werden. Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich
ausgestellt hat
Küstenpatente die vor 1995 ausgestellt wurden haben keine Gültigkeit mehr zum Führen
von Booten und Yachten, können aber nur in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat,
gegen Gebühr, auf ein aktuell gültiges Dokument umgeschrieben werden.
Alte Küstenpatente aus dem ehemaligen Jugoslawien ohne Seesprechfunk können auch heute noch
auf den aktuell gültigen Bootsführerschein Boat Skipper A umgeschrieben werden.
Hafenamt Rijeka nur
mit Kopie der Lizenz & AB Nov.2012 mit Datum
Hafenamt Zadar nur mit Kopie der Lizenz
Hafenamt Split nur mit Kopie der Lizenz
Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich ausgestellt hat
Alte Küstenpatente aus dem ehemaligen Jugoslawien mit Seesprechfunkberechtigung
"General Radiotelephone Operator's Certificate"
können auch heute noch auf den aktuell gültigen Boots- und Yachtführerschein Boat Skipper B umgeschrieben werden.
* nur mit "General Radiotelephone Operator's Certificate
Hafenamt Rijeka nur mit Kopie der
Lizenz
Hafenamt Zadar nur mit
Kopie der Lizenz
Hafenamt Split nur mit Kopie der Lizenz
Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich ausgestellt hat
Duplikate für in Verlust geratene Boat Skipper A & B können nur in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr ausgestellt werden.
Verlust oder Diebstahl
Hafenamt Rijeka nur mit
Kopie der Lizenz
Hafenamt Zadar nur
mit Kopie der Lizenz
Hafenamt Split nur mit Kopie der Lizenz
Für alle anderen Hafenämter wenden Sie sich bitte direkt an das Hafenamt, das die Lizenz ursprünglich ausgestellt hat
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu Fotos und alle Hinweise auf der E-Mail Bestätigung zu Ihrer Anfrage.
Bitte beachten Sie die AGB, im besonderen die
BGB für Umschreibungen alter Küstenpatente & Duplikatsausstellung nach Verlust
*) Herbst-Winter-Frühling Sonderangebot Rijeka & Split - gültig ab 27.08.2022
*) Angebot Zadar
Sonderangebot & Angebot - Preis gültig ab 20.05.2022
nur gültig bei Vorhandensein einer Kopie des in Verlust geratenen Dokuments für
1. Boat Skipper A oder B
2. alte Boat Leader's Licence mit Funk, unbedingt mit Vor- & Rückseite der Lizenz wegen der Funkberechtigung
3. Mornar Motorist und General Radiotelephone Operator's Certificate
Umschreibungen / Duplikate
mit Kopie der Lizenz oder Bekanntgabe des Prüfungsdatums und der Registrierungsnummer auf Anfrage
Umschreibungen / Duplikate
ohne Kopie oder Bekanntgabe des Prüfungsdatums sind nicht NICHT möglich
Wir empfehlen eine rechtzeitige Einreichung von mindestens 3-4 Monaten vor einem vom Kunden geplanten Bedarf an einem gültigen Befähigungszeugnisses oder Termins wie Yachtcharter !
Zur Zeit können Anfragen ausschliesslich für Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für die Hafenämter Rijeka, Zadar und Split von uns bearbeitet werden. Umschreibungen oder
Duplikatsausstellungen für andere Hafenämter wie z.B. Sibenik und das Ministerium in Zagreb werden zur Zeit von uns nicht angeboten. Ebenso Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen für
Hafenämter an der Donau wie Sisak werden von uns nicht angeboten.
Die Duplikatsausstellung bzw. Umschreibung muss laut Gesetz in jenem Hafenamt erfolgen, das die ursprüngliche Lizenz ausgestellt hat, also z.B. Rijeka für Rijeka - Zadar für Zadar - Split für
Split.
Wir stellen dem Anfragesteller alle Informationen zur Einreichung am Postweg zur Verfügung:
benötigte Unterlagen zur Einreichung (Fotos & Dokumente),
Adresse des Hafenamtes,
Abteilung und zuständigen Beamten,
die Zusendung muss direkt an das Hafenamt bzw. bei Zadar an unseren Repräsentanten erfolgen.
Die Anzahlung für Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen in Rijeka und Split beträgt Euro 20,-- (Sonderangebot) und versteht sich als Bearbeitungsgebühr unserer Seefahrtschule. Nach Erhalt
der Informationen betreffend das Hafenamt ist die Anzahlung nicht refundierbar. Die Restzahlung Euro 20,-- ist direkt an das ausstellende Hafenamt (Rijeka oder Split) zu bezahlen.
Bei Anfragen zu Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen wird bei Bearbeitung der Anfrage eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,-- verrechnet. Diese ist, auch wenn kein Dupliktat aufgrund der
Vorschriften des Hafenamtes ausgestellt werden kann nicht refundierbar.
Für Umschreibungen oder Duplikatsausstellungen verrechnen die Hafenämter Rijeka und Split eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20,--. Diese ist, auch wenn kein Dupliktat aufgrund eines Fehlers des
Antragstellers, der amtlichen Vorschriften oder der Vorschriften des Hafenamtes ausgestellt werden kann nicht refundierbar. Wenn eine Duplikatsausstellung möglich ist beinhaltet der Preis
Neuausstellung und Zusendung per Post.
In Zadar ist keine postalische Zusendung an das Hafenamt möglich, daher muss eine Umschreibung oder Duplikatsausstellung durch unsere Repräsentanz vor Ort durchgeführt werden und es muss aufgrund
des Auwandes eine erhöhte Bearbeitungsgbühr verrechnet werden.