24.02.2021
Küstenpatent bedeutet, dass der Boots- oder Yachtführerschein den Skipper berechtigt innerhalb der 12 Meilenzone, im Hoheitsgewässer (Küstenmeer) eines Landes Boote oder Yachten zu führen soferne
keine weiteren Einschränkungen auf dem Befähigungszeugnis (z.B. für kommerzielle Tätigkeiten) angeführt sind.
Begriffsbestimmungen Boot - Yacht
Die 12-Meilen-Zone, auch Küstenmeer (engl. coastal water) oder Hoheitsgewässer genannt ist das seeseitige Territorium eines Küstenstaates das sich von der Küste des Festlandes oder der
vorgelagertesten Insel in Richtung internatonalen Seeraum erstreckt. In diesem Bereich gelten die Gesetze des Hoheitslandes. Der Küstenstaat besitzt souveräne Hoheitsrechte im Küstenmeer, das
heißt, hier gilt das nationale Recht des jeweiligen Küstenstaates, insbesondere auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr (Wasserpolizei), des Umweltrechtes und der Strafverfolgung.
In einem Hoheitsgewässer sind die Gesetze des Hoheitslandes vorrangig vor dem Flaggenrecht, also den Gesetzen des Landes, in dem die Yacht registriert ist.
Bei manchen Ländern kommt es zu Überschneidungen der 12-Meilen-Zone und Konflikte aufgrund ihres terrestrischen Referenzpunktes, bei anderen gibt es geringere Entfernungen für die Definition des
Hoheitsgewässers.
In Kroatien wird das Ein- und Ausreisen aus dem Hoheitsgewässer entsprechend den EU-Bestimmungen verschärft kontrolliert. Das Gesetz nach Schengen Regeln besagt, dass eine Überschreitung der
Grenzen ohne Polizeikontrolle mit Strafen für alle physischen Personen an Bord zu ahnden ist.
Auch Skipper von Yachten müssen bei kurzzeitigem Verlassen des Hoheitsgewässers in internationale Gewässer nach Einlaufen in die 12 Meilenzone der kroatischen Gewässer mit Strafen rechnen.
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