Begriffsbestimmungen
20.12.2020
Boote können durch Motorkraft angetrieben werden - Motorboote, Hauptantrieb ist der Motor
Boote können durch Segelkraft angetrieben werden - Segelboote, Hauptantrieb ist die Besegelung
Boote können für private Zwecke oder auch für kommerzielle Tätigkeiten (Fischerboote, Ausflugsboote, Taxiboote,...) zugelassen werden.
Sportboote sind offene Boote die dem Sport oder Vergnügen dienen oder auch kommerziell zur Vermietung genutzt werden können.
Es gibt Frachtschiffe, Tanker, Baggerschiffe, Passagierschiff, Kriegsschiffe, ....
Yachten verfügen über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten.
Es gibt Motoryachten und Segelyachten abhängig vom Hauptantrieb, Motor oder Segel und der entsprechenden Rumpfform. Es gibt Einrumpfyachten (Monohull Yachten) und Katamarane.
Yachten dienen dem Sport oder Vergnügen oder können auch für gewerbliche Zwecke zugelassen werden (Charteryachten)
Yachten können barebaot, also zum "selber" fahren oder mit Besatzung verchartert werden.
Diese Yachten können mit maximal 12 Personen an Bord zugelassen werden.
Yachten mit Zulassung von mehr als 12 Personen bedürfen einer Besatzung und und haben erweiterte Zulassungsvorschriften zu beachten.
Verdränger sind Boote oder Schiffe die sich zu jeder Zeit mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser befinden und dieses verdrängen.
Die maximale Rumpfgeschwindigkeit hängt von der Länge ab und kann durch höhere Motorisierung nicht überschritten werden.
Charakteristisch ist der glatte Rumpf des Unterwasserschiffes.
Gleiter heben sich mit zunehmender Geschwindigkeit aus dem Wasser und beginnen ab einer bestimmten Geschwindigkeit auf dem Wasser zu gleiten.
Gleiter befinden sich im Stillstand mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser, können langsam auch als Verdränger fahren und haben ab Übergang in Gleitfahrt einen geringeren Tiefgang als in
Ruhe oder Verdrängerfahrt.
Die maximale Rumpfgeschwindigkeit kann durch höhere Motorisierung überschritten werden.
Charakteristisch ist der Rumpf des Unterwasserschiffes mit Wasserabrisskanten.