Generell gelten die BGB für Kurse & Prüfungen im Hafenamt Rijeka
siehe BGB Rijeka
Bitte lesen Sie unbedingt alle angeführten Punkte da die Beachtung für einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind
ACHTUNG - bitte sorgfältig lesen und beachten
Zusätzlich zu allen Bestimmungen laut BGB Rijeka ist zu beachten, daß bei "nur Funk" & "Funkzusatzprüfungen"
unbedingt der Bootsführerschein (abgelaufene kroatische Bootsführerscheine oder ausländische Bootsführerscheine) im Original zu Kurs und Prüfung mitzubringen sind und der
Prüfungskommission auf Verlangen vorgelegt werden müssen.
Kandidaten mit positiv abgelegter Prüfung erhalten ihre Lizenz am Tag der Prüfung nach allgemeinem Prüfungsende des Hafenamtes.
Der Kandidat muss seine Lizenz persönlich beheben.
Eine Zusendung per Post ist nicht möglich.
Eine Abholung durch einen Beauftragten ist nur mit notariell beglaubigter Vollmacht aus Kroatien möglich.
Diese Bestimmungen gelten für alle Hafenämter in Kroatien und liegen nicht im Einflussbereich der Seefahrtschule sondern entsprechen staatlichen Bestimmungen und sind für
alle Kandidaten gültig.
AGB der MAG Seefahrtschule
Durch anklicken von "AGB gelesen und akzeptiert" am Buchungsformular bestätigt der Kunde bzw. Kandidat, dass er die AGB und besonderen und
verbindlichen Bedingungen für Kurse und / oder organisierte Prüfungen in Kroatien gelesen hat und diese anerkennt.
Durch die Eingabe Ihrer Daten stimmen Sie den AGB der MAG Seefahrtschule und den besonderen
Geschäftsbedingungen für den gebuchten Kursort und für die Prüfung im gebuchten Hafenamt ausdrücklich zu.