FAQ, die am häufigsten gestellten Fragen werden auf dieser Seite beantwortet, sollten Sie nähere Informationen benötigen senden Sie bitte eine E-Mail an unser Büro oder rufen Sie uns an.
Der Bootsführerschein & Yachtführerschein,das
kroatische Küstenpatent Boat Skipper B
Yachtführerschein bis 18m Länge, ohne PS/kW Beschränkung,
Yachten bis (30 BRZ/GT Wortlaut in Narodne Novine gestrichen) - NEU 18 m - siehe
Boat Skipper B
zeitlich unbeschränkt gültig,
inklusive UKW Seesprechfunk
ist ein amtliches Dokument des kroatischen Ministeriums für Schifffahrt und
berechtigt zum Führen von
eigenen Booten und Yachten sowie von Charteryachten (zum Mieten von Yachten)
Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von
Motorbooten & Motoryachten
Segelbooten & Segelyachten
Wassersportgeräten - Jetski
auf See (am Meer) - nicht gültig auf Binnenseen & Flüssen > INFO
und gilt als Grundschein der kroatischen Handelsmarine zum Führen von Taxibooten, Ausflugsbooten, Fischereibooten und gegen Entgelt kommerziell geführte Yachten.
Führen von Motoryachen & Segelyachten
Chartern (Miete) von Motoryachten & Segelyachten in Kroatien zum "selber" fahren
Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Für eine gegenseitige Anerkennung von
Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Eine Anerkennung von Küstenpatenten oder Sportbootführerscheinen liegt somit ausschließlich im
Ermessen der Küstenstaaten.
Der Boat Skipper B“ ist ein amtlicher, vom Kroatischen Schifffahrtsministerium ausgestellter, international gültiger und zeitlich unbegrenzter Befähigungsausweis. Kroatien ist, wie alle
Anrainer der Mittelmeerstaaten, Mitglied der International Maritime Organization IMO.
Für das Chartern einer Yacht in Kroatien ist neben einem Küstenpatent ein UKW Seesprechffunkzeugnis gesetzlich vorgeschrieben. Der Boat Skipper B beinhaltet die zum Chartern in Kroatien
vorgeschrieben Funkberechtigung.
In der Schweiz wird zum Führen von Booten und Yachten auf See (=am Meer) nur der Erwerb des schweizerischen Hochseescheins angeboten.
Für all jene Skipper, die keinen Törn über den Atlantik planen bietet sich der Boat Skipper B Yachtführerschein als kostengünstigere Alternative
an.
Boat Skipper B "smart & easy Kurs" und Prüfung in Rijeka, Zadar und Split
Sie erhalten bei uns alle Unterlagen zur Heimvorbereitung, Skriptum, die 100 häufigsten Prüfungsfragen und einen Link zu über 100 Videoclips aus unseren Kurse und aus der Praxis.
Sie wählen den Prüfungsort, Rijeka, Zadar oder Split.
Vor der Prüfung bieten wir Ihnen im Preis inkludiert den "smart & easy" Kurs, in Opatija, Zadar oder Split an.
Alle Prüfungsgebühren und amtlichen Abgaben sind im Preis inkludiert.
Boat Skipper B
Der Boat Skipper B wird zum Chartern auch in den Küstenanrainerstaaten des Mittelmeeres anerkannt, allerdings verlangen manche Charterfirmen (auch in Kroatien) zusätzlich zum Befähigungszeugnis
auch einen Fahrerfahrungsnachweis oder Probefahrt bei Übernahme der Yacht. Dies hat nicht mit der Anerkennung des Bootsführerscheines zu tun sondern kann von jeder Charterfirma individuell
gehandhabt werden.
Es darf eine Charterfirma kein Boot vermieten, wenn staatlich ein Führerschein vorgeschrieben ist aber es kann jede Charterfirma strengere Richtlinien vorgeben als gesetzlich vorgeschrieben
sind.
Unser Tipp: vor Abschluss des Charters nach den Charterbedingungen fragen !
Dürfen Schweizer Staatsbürger eigene Boote und Yachten unter schweizer Flagge in Kroatien
mit einem Boat Skipper B führen? JA
Antwort Chef Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA
Für die von Ihnen gestellte erste Frage sind ausschließlich die kroatischen Behörden zuständig.
Eigene Boote unter Schweizer Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden
es gilt das Gesetz des Landes, in dessen Hoheitsgewässer sich das Wasserfahrzeug befindet
Die Gültigkeit der Versicherung für das Wasserfahrzeug abhängig von der Versicherung und der Polizze
- in Kroatien gilt Versicherungspflicht -
muss der Eigner vor Reiseantritt mit der Versicherung abklären, kontaktieren Sie Ihre Versicherung !
Bei Charter von Yachten fragen Sie vor Unterzeichnung des Chartervertrages ob die Charterfirma Ihren Boots- & Yachtführerschein anerkennt
Charterfirmen dürfen die Gesetze eines Landes nicht unterschreiten aber strengere als die gestzlichen Bestimmungen verlangen.
Eine Charterfirma darf z.B. einen Praxiserfahrungsnachweis oder eine Probefahrt verlangen, auch dann, wenn der Skipper einen gültigen Boots-& Yachtführerschein hat.