Yachtcharter Kroatien - Ausrüstungspflicht  für Charteryachten mit Seesprechfunk                    Skipper benötigen eine Funklizenz !

Yachtcharter Kroatien - Seesprechfunk und Boots- & Yachtführerschein obligat

03.01.2022

Ein Bootsführerschein - Yachtführerschein und eine Seesprechfunkberechtigung

ist zum Führen von Charteryachten und Booten in Kroatien obligat

Für den Skipper einer Bareboat-Charteryacht in Kroatien ist es gesetzlich vorgeschrieben Inhaber einer gültigen Skipper-Lizenz, des kroatischen Boat Skipper B oder eines anerkannten ausländischen Bootsführerscheines zu sein > anerkannte ausländischen Bootsführerscheine

UND

Inhaber einer Seesprechfunklizenz zu sein!
Eine UKW Seesprechfunkberechtigung gültig für Kroatien ist im Boat Skipper B inkludiert.
Höherrangige und international gültige Seesprechfunkberechtigungen für GMDSS können mit zusätzlichen Kurs und Prüfung erworben werden.

Vorschriften für Skipper zum Führen von Charteryachten

Alle Charteryachten und Mietboote müssen in Kroatien mit UKW Seesprechfunkanlage ausgestattet sein !
Zum Führen von Charteryachten in Kroatien ist mindestens eine UKW Seesprechfunkberechtigung zum Betrieb von UKW Seesprechfunkstellen auf gewerblich genutzten Yachten (Charteryachten) gesetzlich vorgeschrieben
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Boote bis 7m Länge und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen ist, diese können auch ohne Seesprechfunkberechtigung geführt werden, z.B. mit Boat Skipper A.
> Führerscheinpflicht und führerscheinfreie Boote in Kroatien

Tipps

Die UKW Sesprechfunkberechtigung ist preiswert zu erwerben und kann für Yachtcharter in Kroatien auch zu ausländischen Boots- & Yachtführerscheinen ohne Seesprechfunkberechtigung eworben werden.
Diese berechtigt and der Teilnahme am UKW-Seesprechfunk.
In Kroatien > anerkannte ausländischen Bootsführerscheine.

Bei Charteryachten mit GMDSS erfragen Sie bei der Charterfirma die Akzeptanz der UKW-Seesprechfunkberechtigung da jedes GMDSS Funkgerät auch im herkömmlichen UKW-Seesprechfunk verwendet werden kann und zur Zeit eine Abgabe eines Notrufs sogar im Sprechfunk mit MAYDAY zusätzlich zur GMDSS Alarmierung empfohlen wird.

Die UKW-Seesprechfunkberechtigung ist nur für Yachten unter kroatischer Flagge gültig.
Für Yachten und Boote unter ausländischer Flagge gilt die UKW Sesprechfunkberechtigung nur im kroatischen Hoheitsgewässer.

In manchen Ländern ist für Charteryachten keine Seesprechfunklizenz vorgeschrieben.
Für eigene Sportboote unter ausländischen Flaggenist das Führen in Kroatien ohne Funk gestattet ist, wenn diese im Zulassungsland nicht mit Funk ausgestattet sein müssen.

Für Eigneryachten unter ausländischer Flagge können Sie in Kroatien z.B. das international gültige 
Restricted Radio Operator's Certificate for GMDSS, STCW section IV/2 sea Area 1 erwerben > Info GMDSS ROC

Auszug aus den Führerscheinvorschriften für Charteryachten

Seit 2006 werden in Kroatien nur noch amtliche Bootsführerscheine zur Navigation auf See (am Meer) entsprechend der  jeweils gültigen Bestimmungen des Kroatischen Ministeriums für Seefahrt akzeptiert (keine Verbands- oder Vereinsscheine, keine Binnenscheine)

Beachten Sie bitte auch, dass ebenfalls seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht und somit auch Ihre Crewmitglieder einen Bootsführerschein benötigen, wenn sie z.B. mit dem motorisierten Beiboot an Land fahren möchten (abhängig von der Motorisierung des Beibootes z.B. Boat Skipper A oder B)

Zum Führen von Charteryachten - Motoryachten & Segelyachten -
ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung obligat.


Zu ausländischen Bootsführerscheinen (z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein) kann nach Ablegung der Prüfung in einem Hafenamt eine UKW Seesprechfunkberechtigung erworben werden (MAG Seefahrtschule Funkprüfung & Funkzusatzprüfung)
Zum Führen von Booten bis 7m und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen können auch ohne Seesprechfunkberechtigung geführt werden, z.B. mit Boat Skipper A.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist sowohl der Charterer (Kunde) als auch sein Skipper, soferne der Charterer nicht auch der Skipper ist, verantwortlich.
Der Charterkunde muss nicht gleichzeitig auch als Skipper tätig sein, er muss nur dafür sorgen, dass der von ihm bestimmte Skipper über alle rechtlich vorgeschriebenen Dokumente verfügt.

Boat Skipper A oder B ?

Republik Kroatien - Ministerium für See, Transport und Infrastruktur

Republik Kroatien Ministerium für See, Transport und Infrastruktur kroatisches Küstenpatent