Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
Welchen Bootsführerschein Sie benötigen richtet sich nach dem Zweck und Ihren Wünschen
Bei eigenen Booten & Yachten richtet sich der benötigte Bootsführerschein nach der Länge des Bootes, dem benötigten Fahrgebiet und der Motorisierung (siehe Berechtigung Boat Skipper A)
gültig zum privaten Führen von Motor- & Segelbooten und Beibooten zu Yachten
unter 7 m und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Detailinformationen siehe Boat Skipper A
gültig zum Führen von gewerblich & privat genutzten
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
Boote bis 15m Länge ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
Detailinformationen siehe Boat Skipper B
Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis und daher auch gültig zum kommerziellen Führen von Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ sowie Booten bis 15m, Passagieranzahl laut Zulassung.
Für Boote über 2,5 m Länge oder über 5 HP ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See (nicht Binnenseen) vorgeschrieben.
Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Auch zum Führen von Beibooten braucht man einen Bootsführerschein!
Ein ausländischer Segelschein gilt in Kroatien nicht zur Berechtigung motorisierte Beiboote zu führen.
Ausschlaggebend ist der Hauptantrieb des Bootes!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für
Boote unter 2,5 m ohne Mortor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
siehe Info zu Führerscheinfreie Boote
Der Erwerb von Boat Skipper B bedarf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, Erweiterung der Bootsgrösse auf unbegrenzte PS/KW, auch für Inhaber von BS-A der gesamten Prüfung für BS-B inkl. UKW Seesprechfunk