04.03.2022
Jedes ausländische Boot über 2,50 Meter Länge oder 5,5 kW muss in Kroatien angemeldet werden. Es sind die Schiffssicherheits- und Leuchtfeuergebühren zu entrichten. Diese richten sich nach Länge
der Yacht / des Bootes und Motorleistung in KW.
Zum Befahren kroatischer Gewässer mit Freizeitbooten muss eine Jahresgenehmigung (auch Vignette oder Permit) oder, wie es heißt, „Ankunftsmeldung für Yachten oder Boote in den Hoheitsgewässern
der Republik Kroatien“ bei der Hafenmeisterei erworben werden. Ebenso müssen Skipper eine Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) entrichtet, dieses berechnet sich aus Aufenthaltsdauer und Bootslänge.
Alle Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien transportiert werden, müssen bevor sie zu Wasser gelassen werden, beim Hafenamt angemeldet werden. Dabei sind vorzulegen: Personaldokumente der
Besatzung, ein amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse nachweist und für den Skipper ein zur Navigation auf see gültiger Boots- bzw. Yachführerschein.
Alle Boote, die am Wasserweg nach Kroatien einreisen im ersten Port of entry. Dabei sind vorzulegen: Personaldokumente der Besatzung, ein amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse
nachweist und für den Skipper ein zur Navigation auf see gültiger Boots- bzw. Yachführerschein.
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