Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
14.12.2020
Prüfungsablegung ab dem 15. Geburtstag
gültig zum privaten Führen von Motor- & Segelbooten und Beibooten zu Yachten
unter 7 m und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Boat Skipper A eignet sich somit für Jugendliche welche Beiboote zu Yachten führen und für all jene, die ein Boot
unter 7 m und Motor bis 15 kW besitzen und bis maximal 6 NM von der Küste fahren wollen.
Prüfungsablegung ab dem 16. Geburtstag
Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages gültig zum privaten Führen von Booten laut Kategorie A
Ab dem 18. Geburtstag erlöschen automatisch die Einschränkungen und Boat Skipper B ist ohne Zusatzprüfung ist gültig zum privaten Führen von
Booten bis 15 m Länge ohne PS/kW Beschränkung
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis und daher auch zum kommerziellen Führen von
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ
sowie gewerlich genutzten Booten bis 15 m Länge ohne PS/kW Beschränkung gültig: Fracht- & Fischereiboote, Taxiboote, Fährboote im Liniendienst, Ausflugsboote, Tauchboote, ...
Für jedes motorbetriebene Boot und jedes Boot über 2,5 m Länge ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand oder zur Mole mit einem unter 5 PS motorisierten Beiboot braucht man einen Bootsführerschein!
Ein ausländischer Segelschein gilt in Kroatien nicht zur Berechtigung motorisierte Beiboote zu führen.
Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für
Boote unter 2,5 m ohne Mortor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter