Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
14.12.2020
Prüfungsablegung ab dem 15. Geburtstag
gültig zum privaten Führen von Motor- & Segelbooten und Beibooten zu Yachten
bis 7 m Länge und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Boat Skipper A eignet sich somit für Jugendliche welche Beiboote zu Yachten führen und für all jene, die ein Boot
unter 7 m und Motor bis 15 kW besitzen und bis maximal 6 NM von der Küste fahren wollen.
Prüfungsablegung ab dem 16. Geburtstag
Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages gültig zum privaten Führen von Booten laut Kategorie A
Ab dem 18. Geburtstag erlöschen automatisch die Einschränkungen und Boat Skipper B ist ohne Zusatzprüfung ist gültig zum privaten Führen von
Booten bis 15 m Länge ohne PS/kW Beschränkung
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis und daher auch zum kommerziellen Führen von
Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ
sowie gewerlich genutzten Booten bis 15 m Länge ohne PS/kW Beschränkung gültig: Fracht- & Fischereiboote, Taxiboote, Fährboote im Liniendienst, Ausflugsboote, Tauchboote, ...
Für das Führen von motorisierten Booten UND Beibooten über 2,5 m Länge und/oder über 5 PS ist mindestens Boat Skipper A vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand mit einem Beiboot über 2,5 m Länge und/oder über 5 PS braucht man einen
Bootsführerschein!
Ein ausländischer Segelschein gilt in Kroatien nicht zur Berechtigung motorisierte Beiboote zu
führen.
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für
Boote unter 2,5 m ohne Mortor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter