Bootsführerschein+Yachtführerschein internationale Gültigkeit Anerkennung

Beispiele zur Erklärung der, für Anfänger unübersichtlichen Gesetzeslage

07 2025

Generell gibt es KEINE international gültigen Befähigungszeugnisse für Boote und Yachten. Ein internationales Abkommen für Befähigungsausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht, daher sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Die Anerkennung ist abhängig von mehreren Faktoren. Primär sind Binnenscheine (IWM) nicht kompatibel anerkannt mit Führerscheinen See (CWM). Innerhalb von Hoheitsgewässern sind die Bestimmungen abhängig von den Vorschriften des Landes der 12 Meilen Zone. Im internationalen Gewässer vom jenem Land in dem das Wasserfahrzeug zugelassen ist (Flaggenrecht).

Desweiteren muss bei der Frage nach international gültigen Befähigungszeugnissen unterschieden werden, ob sich die Frage auf Eigneryachten oder gemietete Yachten, also Charteryachten bezieht.

Charteryachten - Beispiele

Österreichische und deutsche Befähigungszeugnisse werden zum Führen von Charteryachten in Kroatien anerkannt aber nur, soferne diese für CW (Coastal Watres) ausgestellt sind (keine Binnenscheine IWM) und auf der Liste des Kroatischen Ministeriums angeführt sind UND der Skipper zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung verfügt.

Im Boat Skipper B ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung inkludiert.
Zu ausländischen Boots- & Yachtführerscheinen, soferne diese auf der Liste des Kroatischen Ministeriums angeführt sind, kann eine UKW Seesprechfunklizenz in Kroatien mit Prüfung erworben werden.

Der kroatische Boat Skipper B - Boots- & Yachtführerschein wird für Österreichische Staatsbürger auch in anderen Ländern zum Führen von Charteryachten aufgrund der österreichischen Gesetze anerkannt.

Kroatische und österreichische Staatsbürger können mit Boat Skipper B auch in Deutschland Boote & Yachten chartern wohingehend der Deutsche Staatsbürger ihre eigenen Yachten in deutschen Hoheitsgewässer nur mit einem deutschen Befähigungszeugnis führen dürfen.

Deutsche Staatsbürger dürfen in den meisten europäische Ländern Yachten nur mit dem in Deutschland für deutsche Staatsbürger gültigen Boots- & Yachtführerscheinen führen soferne diese zum Führen auf See (CWM) berechtigen.

Eine Chartergesellschaft darf die Gesetze des Landes und einhergehend des dazugehörigen Hoheitsgewässers nicht unterschreiten aber strengere Richtlinien festlegen, wie zum Beispiel unabhängig des rechtlich gültigen Befähigungszeugnisses Fahrefrfahrungsnachweise aufgrund eines Logbuches oder einer Probefahrt verlangen.

Eigneryachten

Österreich als Binnenstaat verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss.
Ein Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur  Führung von Yachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Aus österreichischer Sicht bestehen keine Einwände, Fahrzeuge unter österreichischer Flagge mit einem kroatischen Befähigungsausweis zu führen.

Kroatische Staatsbürger können mit Ihrer Yacht unter kroatischer Flagge abhängig der Lizenz weltweit mit Boat Skipper B im Hoheitsgewässern oder mit Boat Skipper C auch im internationalen Gewässern führen.

Deutsche Staatsbürger, soferne diese ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und daher ihr privates Boot oder ihre private Yacht in Österreich angemeldet haben, folglich das Wasserfahrzeug das die Österreichische Flagge führt, können Ihre Eigneryacht aufgrund der österreichischen Flagge ebenfalls mit Boat Skipper B führen.


Boat Skipper A oder B ?