Boots- & Yachtführerschein Boat Skipper B, Bootsführerschein Küstenpatent Boat Skipper A, Seesprechfunk
Welchen Bootsführerschein Sie benötigen richtet sich nach dem Zweck und Ihren Wünschen
Bei eigenen Booten & Yachten richtet sich der benötigte Bootsführerschein nach der Länge des Bootes, dem benötigten Fahrgebiet und der Motorisierung (siehe Berechtigung Boat Skipper A)
gültig zum privaten Führen von Motor- & Segelbooten und Beibooten zu Yachten
unter 7 m und Motor bis 15 kW bis maximal 6 NM von der Küste
Detailinformationen siehe Boat Skipper A
gültig zum Führen von gewerblichen & privat genutzten
Motoryachten & Segelyachten bis 18m ohne PS/kW Beschränkung und zum Bedienen von UKW Seesprechfunkanlagen.
gültig zum Führen von Booten
ohne PS/kW Beschränkung
zugelassen bis maximal 12 Personen
Detailinformationen siehe Boat Skipper B
Boat Skipper B ist ein kommerziell gültiges Befähigungszeugnis und daher auch zum kommerziellen Führen von
Motoryachten & Segelyachten bis 18m.
Für Boote über 2,5 m Länge oder über 5 HP ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See (nicht Binnenseen) vorgeschrieben.
Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Auch zum Führen von Beibooten braucht man einen Bootsführerschein!
Ein ausländischer Segelschein gilt in Kroatien nicht zur Berechtigung motorisierte Beiboote zu führen.
Ausschlaggebend ist der Hauptantrieb des Bootes!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für
Boote unter 2,5 m ohne Mortor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
siehe Info zu Führerscheinfreie Boote
Der Erwerb von Boat Skipper B bedarf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, Erweiterung der Bootsgrösse auf unbegrenzte PS/KW, auch für Inhaber von BS-A der gesamten Prüfung für BS-B inkl. UKW Seesprechfunk