Boot Schiff Yacht & Gleiter Verdränger

Begriffsbestimmungen

Bootsführerscheine & Yachtführerscheine

20.12.2020

Boote sind Wasserfahrzeuge bis 15 m Länge

Boote können durch Motorkraft angetrieben werden - Motorboote, Hauptantrieb ist der Motor
Boote können durch Segelkraft angetrieben werden - Segelboote, Hauptantrieb ist die Besegelung
Boote können für private Zwecke oder auch für kommerzielle Tätigkeiten
(Fischerboote, Ausflugsboote, Taxiboote,...) zugelassen werden,
folglich z.B. als Ausflugsboote mit höherer Personenanzahl an Bord als Yachten !
Die zulässige Personenanzahl an Bord ist abhängig von der Bauart, Grösse und Zulassung.
Bootemit Zulassung von mehr als 12 Personen  haben erweiterte Zulassungsvorschriften zu beachten.
Sportboote sind offene Boote die dem Sport oder Vergnügen dienen oder auch kommerziell zur Vermietung genutzt werden können.

Zum Führen (kommandieren) von Booten innerhalb des Hoheitsgewässers ohne kommerzielle Crew (arbeitsrechtlich gemeldete nautische Crew)  ist Boat Skipper B gültig.
KEINE PS/kW Beschränkung !

MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Boote Motorboote Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Motorboot
MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Boote Motorboote Sportboote Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Sportboot
MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Boote Motorboote Ausflugsboote Taxiboote Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Ausflugsboot

Schiffe sind Wassserfahrzeuge über 15 m bzw. 24 m Länge

Es gibt Frachtschiffe, Tanker, Baggerschiffe, Passagierschiff, Kriegsschiffe, ....

MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Schiffe Baggerschiff Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Baggerschiff
MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Schiffe Schlepper Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Schlepper
MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Schiffe Passagierschiffe Fähren HSC Vessel Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Passagierschiff - HSC Vessel

Yachten

Yachten verfügen über fix eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten.
Es gibt Motoryachten und Segelyachten abhängig vom Hauptantrieb, Motor oder Segel und der entsprechenden Rumpfform. Es gibt Einrumpfyachten (Monohull Yachten) und Katamarane.
Yachten dienen dem Sport oder Vergnügen oder können auch für gewerbliche Zwecke zugelassen werden (Charteryachten)
Yachten können barebaot, also zum "selber" fahren oder mit Besatzung verchartert werden.
Diese Yachten können mit maximal 12 Personen an Bord zugelassen werden.
Yachten mit Zulassung von mehr als 12 Personen bedürfen einer Besatzung und und haben erweiterte Zulassungsvorschriften zu beachten.

Zum Führen (kommandieren) von Yachten innerhalb des Hoheitsgewässers ist Boat Skipper B gültig.

Sonderbedingungen laut Flaggenrecht, z.B. Yachten unter österreichischer Flagge ohne Einschränkung des Fahrtgebietes, folglich auch im internationalen Gewässer und International gültig.

MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Yachten Motoryacht Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Motoryacht
MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Yachten Segelyacht Einrumpfboote Monohull Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Segelyacht Monohull
MAG Seefahrtschule FAQ Definitionen Yachten Segelyacht Katamaran Wasserfahrzeuge Bestimmungen
Segelyacht Katamaran

Rumpfform Verdränger

Verdränger sind Boote oder Schiffe die sich zu jeder Zeit mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser befinden und dieses verdrängen.
Die maximale Rumpfgeschwindigkeit hängt von der Länge ab und kann durch höhere Motorisierung nicht überschritten werden.

Charakteristisch ist der glatte Rumpf des Unterwasserschiffes.

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Rumpfform Gleiter

Gleiter heben sich mit zunehmender Geschwindigkeit aus dem Wasser und beginnen ab einer bestimmten Geschwindigkeit auf dem Wasser zu gleiten.
Gleiter befinden sich im Stillstand mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser, können langsam auch als Verdränger fahren und haben ab Übergang in Gleitfahrt einen geringeren Tiefgang als in Ruhe oder Verdrängerfahrt.
 Die maximale Rumpfgeschwindigkeit kann durch höhere Motorisierung überschritten werden.
Charakteristisch ist der Rumpf des Unterwasserschiffes mit Wasserabrisskanten.

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Boat Skipper A oder B ?