21.03.2021
Seit der Führerscheinreform in Kroatien ist für motorisierte Boote, auch für Boote unter 3.68 kW (5 PS), eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See (am Meer) vorgeschrieben
Nicht gültig sind Binnenseescheine wie "Donaupatente", Wörthersee- oder Bodenseepatente.
Das heißt, für jedes motorbetriebene Boot ist eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben, auch zum Führen von Beibooten von Yachten unter 5 PS.
Alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
Nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne Maschinenantrieb (Motor) gestattet.
In der Regel werden ausländische Boots- & Yachtführerscheine zum Führen eigener Boote & Yachten anerkannt.
Ebenso ist das Chartern mit ausländischen Bootsführerscheinen "See" möglich, nicht aber mit Binnenscheinen!
Beachten Sie, dass in Kroatien zum Führen von Charteryachten neben einem zur Navigation auf See gültigen Boots- & Yachtführerschein (keine Binnensee- oder Flusspatente) laut Liste über bilateral anerkannte Boots- & Yachtführerscheine zum Führen von Charteryachten unter kroatischer Flagge auch eine Seesprechfunkberechtigung obligat ist, zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung.
Im Boat Skipper B, dem kroatischen Boots- & Yachtführerschein ist eine UKW-Seesprechfunkberechtigung inkludiert.
Sollte der Charterskipper über einen ausländischen Boots- oder Yachtführerschein
ohne Seesprechfunkberechtigung verfügen kann er zu seinem ausländischen Bootsführerschein eine
UKW Seesprechfunklizenz in Kroatien erwerben.
Unsere Angebote für Funkzusatzprüfungen zu ausländischen Bootsführerscheinen
Informationen zu "nicht kroatischen Boots- & Yachtführerscheinen"
Wenn der Skipper einer Segelyacht über einen ausländischen Segelschein See verfügt ist er mit diesem nicht befugt Motorboote, unter diesen Begriff fallen auch das motorisierte Beiboote, zu
führen.
Es klingt vielleicht paradox, dass ein Skipper berechtigt ist eine grosse Segelyacht zu führen aber kein motorisiertes Beiboot aber die Begründung findet sich im Gesetz.
Für eine Segelyacht gilt der Motor nicht als Hauptantrieb, bei einem motorisierten Beiboot gilt der Motor aber als Hauptantrieb. Der kroatische Boat Skipper B gilt zum Führen von Motor- &
Segelyachten.
Für jedes motorbetriebene Boot UND jedes Boot über 2,5 m Länge ist in Kroatien eine Berechtigung zum Führen von Booten auf See vorgeschrieben.
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand oder zur Mole mit einem über 5 PS motorisierten Beiboot oder Beiboot über 2,5 m benötigt der Bootsführer einen
Bootsführerschein! Motorisierte Beiboote gelten als Motorboote. Auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
Boote für Sportwettbewerbe, Boote unter 2,5 m ohne Mortor, Kanus, Kajaks, Tretboote und Surfbretter
Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Führerscheinpflicht in Kroatien und betreffen NICHT die Anmeldungspflicht bzw. Permitabgaben (Seenotrettungsabgabe &
Leuchtturmsteuer)
Bei der Anmeldung im Hafenamt muss eine Vignette für jedes Boot
über 2,50 m Länge oder für Boote mit einem Motor von mehr als 5 PS unabhängig von der Länge gekauft werden.
Führerscheinpflichtige Boote können in einem Hafenamt NICHT angemeldet werden wenn kein gültiger Bootsführerschein vorgewiesen werden kannn.
Republik Kroatien - Ministerium für See, Transport und Infrastruktur