Die häufig gestellte Frage nach der Gültigkeit der kroatischen Boots- & Yachtführerscheine ist von folgenden Faktoren abhängig
Nationalität des Inhabers einer Yacht bzw. Nationalität des Skippers bei Charteryachten
Flagge der Yacht bei Eigneryachten, diese entspricht bei privat genutzten Yachten meist dem Land des Hauptwohnsitzes
Fahrtgebiet, Hoheitsgewässer = 12 Meilen Zone oder internationaler Seeraum
Nachstehend haben wir auszugsweise Bestimmungen für österreichische, deutsche und schweizer Staatsbürger zusammengestellt:
Alle Bedingungen
sowie zeitliche Begrenzung abhängig von Änderungen der Vorschriften des
Kroatischen Ministeriums, verlautbart in Narodne Novine
Yachten bis (30
BRZ/GT Wortlaut in Narodne Novine gestrichen) - NEU 18 m - siehe Boat Skipper B
Detaillierte Informationen
Küstenpatente sind gültig zum Führen von Booten und Yachten auf See (am Meer)
nicht zu verwechseln mit Binnenseen, hier gelten eigene Bestimmungen
Ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist regeln die Gesetze des Landes unter denen die Yacht segelt (= angemeldet ist)
bei privat betriebenen Yachten das Land in dem man fixen Hauptwohnsitz hat
(wie beim Auto)
bei gewerblichen Yachten Flagge des Landes des Firmensitzes
(ausflaggen, Änderung der Zulassung im Land des Firmensitzes möglich)
Im
internationalen Gewässer regelt ob ein Küstenpatent oder
Bootsführerschein gültig ist somit nur die Gesetze des Flaggenstaates der Yacht, also die Gesetze des Staates in dem die Yacht registriert ist und dessen Flagge sie
führt.
Wenn man sich in einem fremden Hoheitsgewässer, in der sogenannten
12 Meilen Zone befindet regelt ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist vorrangig die Gesetze des Landes, in dessen
Hoheitsgewässer man sich befindet.
Küstenpatente sind gültig zum Führen von Booten und Yachten auf See (am Meer)
nicht zu verwechseln mit Binnenseen, hier gelten eigene Bestimmungen
Ob ein Küstenpatent oder Bootsführerschein gültig ist regelt das Gesetz des Landes in dem man chartert, es gibt Länder in denen kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, andere haben Vorschriften betreffend der erforderichen Befähigungszeugnisse;
für österreichische Staatsbürger &
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Vorschriften & Gesetze in Österreich:
Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) können in allen Ländern, die auf der white List der IMO stehen,
einen Bootsführerschein erwerben,
da Österreich keinen Meerzugang hat und somit Bootsführerscheine durch eigene Exekutive nirgends kontrollieren könnte !
Ein Österreicher (und Personen mit Hauptwohnsitz Österreich) kann somit mit dem kroatischen Boat Skipper B eine eigene Yacht international führen.
Ein Österreicher kann im Urlaub zu Freizeitzwecken mit dem kroatischen Boat Skipper B auch in anderen Ländern als in Kroatien
Charteryachten, Motoryachten und Segelyachten, chartern und als Skipper führen.
Als Beispiel sind nicht nur die Mittelmeeranrainerstaaten wie Slowenien, Italien, Griechenland, Spanien und Frankreich anzuführen, diese Bestimmungen gelten auch für
Deutschland.
Für kommerzielle Tätigkeiten gilt der kroatische Boat Skipper B für Österreicher in Kroatien. Bei anderen Ländern sind für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit die
Bestimmungen des Landes unter dessen Flagge die Yacht gemeldet ist und die Bestimmungen des Hoheitsgewässers zu beachten.
So ist z.B. eine gewerbliche Tätigkeit mit Yachten unter österreichischer Flagge laut österreichischen Bestimmungen nicht gestattet.
Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend.
Für Küstengewässer kommerziell gültige "Berufspatente" können in Österreich NICHT erworben werden, sehrwohl aber z.B. in Kroatien !
< Weitere Informationen, bitte auf bmvit klicken.
für deutsche Staatsbürger
Vorschriften & Gesetze in Deutschland:
ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge
einen deutschen Bootsführerschein haben.
Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in
Europa an diese Vorschrift.
Nur im Gastland kann ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot
führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern !
Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und Segelyachten
chartern.
für Schweizer Staatsbürger
In der Schweiz wird zum Führen von Booten und Yachten auf See (=am Meer) nur der Erwerb des schweizerischen Hochseescheins angeboten.
Für all jene Skipper, die keinen Törn über den Atlantik planen bietet sich der Boat Skipper B Yachtführerschein als kostengünstigere Alternative
an.
Abschliessend kommt aber noch
hinzu, dass viele Länder für das eigene Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) spezielle Vorschriften erlassen
z.B.
Griechenland: auf MY muss ein 2. Skipper (vergleich 2. Offizier) an Bord sein
Kroatien: der Skipper muss zumindest eine UKW Seesprechfunkberechtigung
zum Führen von Charteryachten besitzen
So erwerben auch viele deutsche Staatsbürger zusätzlich zu einem deutschen Sportbootführerschein den kommerziell gültigen Grundschein der kroatischen Handelsmarine
inkl. Funk,
den Boat Skipper B da dieser die UKW Seesprechfunkberechtigung enthält
oder absolvieren die kroatische Funkzusatzprüfung zu ausländischen Bootsührerscheinen.
Weitere Fragen, besuchen Sie bitte unsere detaillierten Informationen zu den am häufigsten gestellten Fragen auf
FAQ's & Antworten