Updates für Boat Skipper A & B kroatische Boot & Yachtführerscheine

Updates zu und Änderungen der Bestimmungen

für kroatische Boots- & Yachtführerscheine

verlautbart in Narodne Novine

Updates verlautbart in Narodne Novine für Boat Skipper A & B, kroatische Bootsführerscheine & Yachtführerscheine
Updates für Boat Skipper A & B, kroatische Bootsführerscheine & Yachtführerscheine

Updates aufgrund von Verlautbarungen des Kroatischen Ministeriums

Diese Seite versteht sich als Information für Inhaber kroatischer Bootsführerscheine, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, alle Agaben ohne Garantie und Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite vorbehalten. Den kompletten Gesetzestext ersehen Sie durch klicken des Links zu Narodne Novine.

NEU Boat Skipper B

Die Begrenzung für Yachten - MY & SY - wurde laut Ministerium von 30 BRZ/GT auf 18 m geändert

https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2020_01_13_223.html

Die Begrenzung 30 BRZ/GT wurde für BS-B  im Gesetzesentwurf gestrichen und durch den Wortlaut 18 m Länge ersetzt. Es gibt danach keine Beschränkung der BRZ/GT und keine Begrenzung bei der Motorisierung.
Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse  ist NICHT erforderlich da zur Zeit auch bei Neuausstellungen die alten Lizenzformulare verwendet werden.

Vermutliche Gründe für diese neuen Verordnung sind, dass bei vielen ausländischen Yachtmessbriefen keine BRZ/GT Vermessung angeführt ist und dass z.B. Charter - Katamarane bis 18m öfters 30 BRZ/GT überschritten hatten.
Zur Zeit stehen keinere weiteren detaillierten Informatinen zur Verordnungsänderung zur Verfügung, ebenfalls nicht zur eventuellen Überprüfungen.

Der kroatische Bootsführerschein Kategorie B berechtigt Boote und Yachten bis maximal 18 m Länge unter Motor oder unter Segel ohne Einschränkungen auf dem Wasser zu bewegen. Voraussetzungen sind, dass der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist, nicht mehr als 12 Passagiere befördert werden und dass sich das Boot ausschließlich im der sogenannten Fahrtbereich III bewegt. Der kroatische Bootsführerschein Kategorie B gilt abhängig von der Flagge der Yacht auch in anderen als im kroatischen Hoheitsgewässern.

Der Fahrtbereich III umfasst die internationale Schifffahrt, also alle vom Meer aus zugänglichen Gewässer, mit einer Entfernungsbegrenzung von 12 Seemeilen von der nächsten Küste oder Insel. Die Prüfung für den Bootsführerschein Kategorie B“ können bereits Personen ab einem Alter von 16 Jahren ablegen, bleiben aber bis zum Erreichen des 18.Geburtstages auf die Berechtigung Boat Skipper A eingeschränkt.

Aufgrund diverses Rückfragen die Verordnung verlautbart in Nardne Novine betreffend, diese enthält keine Angabe ob 18m Länge sich auf Länge über alles oder Länge Wasserlinie bezieht, daher können wir zur Zeit keine Informationen zu diesbezüglichen Rückfragen senden.

Dieser Gesetztesentwurf im Verlautbarungsblatt des Ministeriums gilt vorbehaltlich allfälliger Änderungen ohne Bekanntgabe auf dieser Seite.
Alle Informationen auf dieser Seite gelten vorbehaltlich allfälliger Änderungen ohne Gewähr.


Die Begrenzung von "Boote bis 12m" wurde per 01.01.2021 auf "Boote bis 15 m" angehoben

Ein Umtausch existierender Boat Skipper B Befähigungszeugnisse  ist NICHT erforderlich da auf der Rückseite keine Längenangabe angeführt ist sondern nur die Definition  "Boote" steht und laut Gesetz die Längenbeschränkung von 12m auf 15m angehoben wurde.


Boat Skipper A oder B ?